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Preise

Auf den folgenden Seiten (siehe rechts) können Sie sich über die Preise in unserer Einrichtung informieren.

Für die vollstationäre Pflege gilt, dass die Pflegekassen bei Zuordnung in einen Pflegegrad, maximal 75 % der Heimkosten übernehmen, bis zu einer maximalen Höchstgrenze (Pflegegrad 1 = € 125,00 / Pflegegrad 2 = € 770,00 / Pflegegrad 3 = € 1.262,00 / Pflegegrad 4 = € 1.775,00 / Pflegegrad 5 = € 2.005,00). Ausnahmen davon gelten für Bewohner, die Pension/Rente nach beamtenrechtlichen Vorschriften erhalten. Hierbei werden von den Pflegekassen lediglich ein bestimmter Prozentsatz der Höchstbeträge gezahlt. Für die restlichen Prozentanteile der Pflegeversicherung müssen die Bewohner gesonderte Anträge bei den Versorgungsämtern stellen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Rahmen der Sozialhilfe Leistungen der zuständigen Sozialämter zu erhalten (Pflegewohngeld, Übernahme der ungedeckten Heimkosten, Taschengeld). Entsprechende Formulare finden Sie auf unserer Download-Seite. Bitte lassen Sie sich von uns über die Ihnen zustehenden Möglichkeiten beraten.

Bei der Kurzzeitpflege werden bei Zuordnung in einen Pflegegrad die Kosten für die Pflege von den Pflegekassen bis zu einer Höchstbetragsgrenze von € 1.774,00 pro Jahr, ungeachtet dem Pflegegrad, übernommen. Auch in diesem Bereich sind Leistungen der Sozialämter möglich. Bitte informieren Sie sich bei uns oder Ihrem zuständigen Sozialamt.